Liebe Bürger,
beim Neubau des Wertstoffhofes gibt es einige Nachträge. Die Gemeinde wickelt die Baumaßnahme vor Ort für den Landkreis ab und erhält die entstehenden Kosten erstattet.
Bei den Baumeisterarbeiten fielen 12 Nachträge an, die sich insgesamt auf rund 128.000 € belaufen. Insgesamt entstanden Baukosten in Höhe von etwa 1,5 Mio. €. Etwa die Hälfte davon betrifft direkt das Landratsamt. Die Zufahrtsstraße hingegen betrifft die Gemeinde. Diese wurde mit 360.000 € veranschlagt. Die Schlussrechnung ist noch nicht endgültig geprüft, wird jedoch deutlich günstiger ausfallen. Die Nachträge wurden einstimmig gebilligt.
Die Vergabe der fest eingebauten Möbel beim Bauvorhaben Ortsmitte ergab folgendes Ergebnis: Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Alender mit 135.404,15 €. Die Kostenberechnung lag bei 169.000 €. Die Vergabe wurde einstimmig beschlossen.
Der nächste Punkt betraf ebenfalls die Ortsmitte. Dabei ging es um einen Nachtrag für die Bachverrohrung nach dem Ölschaden. Ein Geologe hatte nach einer Aufschlussbohrung einen Sanierungsvorschlag erarbeitet. Die Arbeiten sollen im März 2026 ausgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf 47.350 €. Der Nachtrag wurde einstimmig genehmigt. Der Gesamtauftrag für die Bachverrohrung liegt bei rund 450.000 €, die ursprüngliche Kostenschätzung betrug 410.000 €. In der nächsten Bauausschusssitzung erfolgt eine Gesamtkostenaufstellung zum Dorfplatzumbau bzw. -neubau.
Der beantragte Vorbescheid zum Neubau von drei Doppelhäusern, zwei Mehrfamilienhäusern sowie eines Gemeinschaftshauses mit Schützenstand auf dem Schäfflergelände in Vagen war der interessanteste Tagesordnungspunkt. Die Planung wird nach der baulichen Nutzung und deren Einfügung gemäß § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Die Erschließung soll über eine Privatstraße erfolgen. Im weiteren Verfahren sind insbesondere die Stellplatzsituation sowie ein Spielplatz zu klären. Die Verwaltung sieht die Einfügung in die umliegende Bebauung als gegeben an. Bürgermeister Zistl sieht im weiteren Verfahren noch Abstimmungsbedarf. Gemeinderat Meixner begrüßte die Planung, die bereits mehrfach vorgestellt wurde. Für die Wohneinheiten sind 52 Parkplätze gefordert, die bislang in dieser Anzahl noch nicht dargestellt sind. Gemeinderat Bergmüller regte an, mit dem Bauwerber über eine Bebauung im EOF-Verfahren zu verhandeln, da nur so bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könne.
Der Bauausschuss stimmte mit 9 zu 2 Stimmen für den Vorbescheid. Es bestand Einigkeit darüber, dass wichtige Punkte noch im Bauantragsverfahren zu klären sind.
Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 für Thal (GE, Thal 9) wurde im Rahmen der Abwägung einstimmig genehmigt. Gleiches galt für die anschließende 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 im Satzungsbeschluss.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „nördlich der Höhenrainer Straße“ ging es um die Billigung des Planungskonzeptes in Feldkirchen. Dabei können Abstandsflächen zwischen den Häusern teilweise nicht eingehalten werden; abweichende Abstandsflächen sind jedoch im Bebauungsplan möglich. Die maximale Anzahl der Wohneinheiten ist auf 33 festgelegt. Auch die Höhenquoten im Erdgeschoss sind für die Gebäude definiert. Der Bauausschuss genehmigte den Bebauungsplan gegen zwei Stimmen der Grünen, die die fehlende Bereitstellung von Carsharing kritisierten.
Als letzter Tagesordnungspunkt wurde die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 „An der Mangfall“ behandelt. Anlass war eine Anfrage aus dem Gremium zum weiteren Vorgehen in Weidach. Der Bauwerber hatte seinen Antrag inzwischen zurückgezogen, da der geplante Wintergarten die Baugrenzen deutlich überschritt. Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig, dass eine Überarbeitung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
Franz X. Bergmüller